Meine Einkünfte im Rahmen meiner Tätigkeit als Siegburger Bürgermeister:
Die Eingruppierungsverordnung (EingrVO) des Landes NRW schreibt für das Amt der/des hauptamtlichen Bürgermeister*in die Eingruppierung nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde vor. Für den Siegburger Bürgermeister gilt dabei die Besoldungsgruppe B6. Das entspricht aktuell:
9.995,61 (brutto/monatlich)
Zusätzlich sieht die EingrVO eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10% des Grundgehalts nach der jeweiligen Besoldungsgruppe vor:
999,56 Euro (brutto/monatlich/nicht ruhegehaltfähig)
Weitere Aufwandsentschädigungen als Mitglied in Aufsichtsräten werden zeitnah auf dieser Seite ergänzt.